Von: A. Hart [****_traha.de] Gesendet: Sonntag, 28. August 2022 15:34 An: '****_digitalcourage.de' Cc: '****_humanistische-union.de'; '******_piratenpartei.de' Betreff: Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen", Speicherpflicht für Fingerabdrücke auf dem Personalausweis Sehr geehrtes Team von Digitalcourage e.V.! Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihren Einsatz gegen die Speicherpflicht von Fingerabdrücken auf dem deutschen Personalausweis. Zu der neuen Speicherpflicht von digitalisierten Fingerabdrücken möchte ich gerne auf einige Randbedingungen und Gesetzesänderungen der letzten Jahre hinweisen, sofern Sie diese noch nicht in Ihrem Blickfeld haben. Es sollte klar sein, dass das Ziel der zugrunde liegenden EU- Verordnung 2019/1157 alleinig darin besteht, zunächst die Fingerabdrücke der Bürger digital und damit leicht verfügbar zu machen, um über kurz oder lang die Fingerabdrücke aller EU-Bürger in zentralen Datenbanken jederzeit abrufbar zu halten. Dies erhöht nicht die Sicherheit der Besitzer dieser Fingerabdrücke, sonder untergräbt eben diese, denn von vielfältigem Missbrauch bis hin zur Anbringung von Fingerabdrücken an Tatorten, an denen der Besitzer dieser Fingerabdrücke nie gewesen ist, wird zukünftig alles möglich sein. Und ich spreche hier ausdrücklich nicht von Kriminellen, die halte ich für die geringste Gefahr, ich spreche von einem korrupten und kriminellen Sicherheitsapparat, der sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren, insbesondere seit 9/11, längst zu einem „Staat im Staat“ entwickelt hat, für den Zersetzung, Folter bis hin zum politischer Mord Freizeitbeschäftigung und die Verfolgung Unschuldiger ein Spaß für das ganze Rudel ist. 1. Abhören der Datenleitung der Bundesdruckerei durch Polizei/Geheimdienste: Wie im Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" vorgesehen, werden die erfassten Fingerabdrücke von den Einwohnermeldeämter verschlüsselt über das Internet zur Bundesdruckerei übersendet. Jetzt haben wir in Deutschland das „Glück“, nicht nur über einen in den letzten Jahrzehnten massiv mit geheimdienstlichen Befugnissen ausgestatteten Polizeiapparat zu verfügen [Ich habe in der Schule dereinst einmal gelernt, Merkmal eines funktionierenden Rechtsstaates sei die strikte Trennung von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen], sondern auch über einen Inlandsgeheimdienst/Verfassungsschutz, und darüber hinaus auch noch über „freundliche Agenten“ der NSA mit ihrem Hauptquartier in Wiesbaden (https://de.wikipedia.org/wiki/Consolidated_Intelligence_Cen ter). Was liegt also näher, als dass der Verfassungsschutz, beispielsweise auf Grundlage Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) §19 Abs. 3 o.ä. (Datenübermittlung an ausländische öffentliche Stellen), der NSA einfach auf freundschaftlicher Basis die verwendeten Schlüssel zur Verfügung stellt, und die NSA dann eben noch eine weitere Leitung abhört und nach den Personalausweisdaten filtert? Die NSA ist ja als ausländischer Geheimdienst nicht an die hier geltenden Gesetze gebunden, und wie es mit dem Datenschutz bei den inländischen Sicherheitsorganen aussieht, kann man jederzeit in der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 2 Abs. 2 nachlesen. Diese sind nämlich explizit aus dem Geltungsbereich der Datengrundschutzverordnung ausgeschlossen, meiner Meinung nach eines der größten und öffentlich nie diskutierten trojanischen Pferde, dass die EU ihren Mitgliedsstaaten seinerzeit untergeschoben hat. Anders ausgedrückt, ggü. Sicherheitsorganen haben Betroffene seit Inkrafttreten der „Datenschutzgrundverordnung“ keine Rechte mehr auf Auskunft, welche Daten wo über sie gespeichert sind, noch haben Sie Anspruch auf Korrektur falscher Daten oder gar Löschung derselben. Das ist nur ein Weg, wie die Fingerabdrücke aller Bundesbürger binnen ca. 10 Jahren in diverse existierende nationale und internationale Fingerabdruckdatenbanken (automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssysteme, AFIS) gelangen werden; aus meiner Sicht, der einfachste. [Vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 2 Abs. 2 können Sie auch Ihren jüngsten Big Brother Award 2022 an das BKA neu bewerten und ungefähr abschätzen, wann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das kurz vor Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung erlassen wurde, denn endlich umgesetzt wird. Wahrscheinlich nie…] 2. Der Ausweis mit dem RFID-Chip selber: Zu den grundlegenden Befugnissen der Polizei in Deutschland gehört die Indentitätskontrolle von Personen mittels Personalausweis. So kann zukünftig jede Verkehrskontrolle, jede Einlasskontrolle im Fußballstadion oder zu einem Festival zu einem Raubzug biometrischer Daten werden, und dies völlig anlasslos. Der Umfang der Datenerfassung entspricht dabei dem, der früher Schwerverbrechern zugutekam. Aber nicht nur das, vor Jahren gingen schon Meldungen durch die (amerikanische) Presse, diese RFID-Chips könnten aus einer Entfernung von 4km ausgelesen werden. Heute findet man hierzu wenig bis gar nichts im Internet. Die 4km mögen dem Bereich der Mythen entsprungen sein, wenn der RFID-Chip nicht gerade im Zentrum eines Parabolspiegels lag und ohne dazwischenliegende Hindernisse und klarer Luft ausgelesen wurde. Ich halte es jedoch für sehr wahrscheinlich, dass Polizei und Geheimdienste längst über entsprechende Lesegeräte verfügen, die mit höherer Sendeleistung als mit den üblichen Industriespezifikationen (wenige mm) arbeiten. Ein Auslesen von RFID-Chips durch Kleidung, Geldbörse etc. aus ca. 50-100cm Entfernung halte ich durchaus für technisch möglich. Somit wird es zukünftig möglich sein, Zivilbeamte anlasslos oder rein „präventiv“ auf beliebige Zielpersonen anzusetzen, beispielsweise Journalisten, politische Aktivisten, Demonstrationsteilnehmer oder Personen, die nur ein unliebsames Kommentar auf Facebook gepostet haben. Ob das legal ist oder nicht, Fakt ist, Daten, die einmal bei den Sicherheitsorganen gelandet sind, egal auf welchem Weg, bleiben auch dort. „Man weiß ja nie, wann man sie einmal gebrauchen kann“. Auch hier kann nicht oft genug auf Art. 2 Abs. 2 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen werden, der Bürger wird nie erfahren, wie und warum seine Fingerabdrücke wo gelandet sind. Eingebettet werden die so gesammelten und in den bereits existierenden nationalen und internationalen Fingerabdruckdatenbanken (automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssysteme, AFIS) gespeicherten Fingerabdrücke in die seit März 2021 neu geschaffene verteilte Datenbank mit der Steuer-ID der Bürger als eindeutiges Ordnungsmerkmal. Wahrscheinlich muss dafür das zugrundeliegende Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) nicht einmal geändert werden, da lediglich weitere interne Systeme bei Polizei und Geheimdiensten an die verteilte Datenbank angeschlossen werden. Das Ergebnis ist eine auf Knopfdruck zu jeder beliebigen Person zusammenstellbare Akte, vergleichbar mit den Akten des Staatsschutzes der DDR (StaSi-Akten), nur moderner und wesentlich umfangreicher, zzgl. der biometrischen Daten zu der Person. Als Antwort auf etwas Kritik an dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sollte oder wurde auch ein sogenanntes „Datenschutzcockpit“ eingerichtet, bei dem sich jeder Bürger, der sich für mehr interessiert, als ihn angeht, schon einmal für eine nähere polizeiliche Überprüfung anmelden kann. Allerdings wird der Bürger dort nur langweilige Behördenvorgänge angezeigt bekommen, denn die wirklich gefährlichen Abfragen - diejenigen der bewaffneten Polizei und der Geheimdienste - werden dort nicht aufgelistet, weil gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 2 Abs. 2 eben diese Behörden und die von ihnen erfassten und verarbeiteten Daten dank der EU nicht mehr dem Datenschutz unterliegen. Neben dem Umstand, dass die Speicherpflicht für Fingerabdrücke auf dem Personalausweis in den Medien kaum, aber über die finanzielle Benachteiligung der armen Berufsfotografen, die jetzt weniger biometrische Passfotos machen können, ausschweifend diskutiert wurde, beides anschauliche Beispiele, wie der Staat seine Bürger inzwischen offen hintergeht und systematisch für dumm verkauft. Abschließend: Das Bundesverfassungsgericht sah in einer Stellungnahme die Steuer-ID nicht als eindeutige Personenkennzahl (PKZ), da diese ja nicht nur im Steuerwesen personeneindeutig ist, sondern zufällig auch global. Seit ich allerdings weiß, dass sich Richter des höchsten deutschen Gerichts (Judikative) aus ehemaligen Bundestagsabgeordneten (Legislative) rekrutieren, die auch regelmäßig von den höchsten Vertretern der Exekutive zum gemeinsamen Essen eingeladen werden, wundert mich in diesem beginnenden Unrechtstaat eigentlich nichts mehr, auch nicht, dass größere Protestveranstaltungen bereits durch Aufhalten der anreisenden Busse durch die Polizei behindert oder gar unterbunden, und Widerstand u.a. mit o.g. Mitteln bereits im Ansatz verhindert, oder zumindest, falls er doch einmal durch die Barrikaden der Massenüberwachung bricht, in den darauf folgenden politischen Prozessen mit der in diesem Land max. möglichen Höchststrafe endet. Bitte leiten Sie diese Zeilen an Ihren Anwalt weiter, vielleicht findet er/sie noch den ein oder anderen interessanten Anknüpfungspunkt für seine Argumentation. Auch bitte ich, über die eine oder andere Verkürzung meinerseits hinwegzusehen, ich selber habe einmal für die hessische Finanzverwaltung gearbeitet, bin heute dank der Fürsorge hessischer Beamter und des Sicherheitsapparates der Länder Frührentner, und sowohl gesundheitlich als auch mit meiner juristischen Halbbildung nicht mehr in der Lage, mich mit diesen Angriffen auf Menschenrechte, Menschenwürde und Privatsphäre der Bürger, wie sie inzwischen regelmäßig von den EU-Organen und den Parlamenten herausgehauen werden, weitergehend zu beschäftigen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Klage! Freundliche Grüße Andreas Hart. Anlage/Links: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=celex%3A32019R1157 (Verordnung (EU) 2019/1157) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gese tz-zur-staerkung-der-sicherheit-im-pass-und-ausweiswesen.html https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html (PAuswG alt) https://digitalcourage.de/blog/2022/fingerabdruckpflicht-wird- eugh-vorgelegt /* - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - // Andreas Hart // **************** // ******************* // www.traha.de // - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -